Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Sie gehen jedwelchen anderen allgemeinen Bedingungen vor. Die Firma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

2. Angebote
Die Darstellung der Produkte im OnlineShop ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern stellt nur einen unverbindlichen OnlineKatalog dar. Wenn Sie Produkte lediglich in den „Warenkorb“ legen, gilt dies nicht als verbindliche Bestellung. Eine verbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Produkte geben Sie erst mit dem Anklicken des „Bestellen“-Buttons auf der Bestellseite ab. Daraufhin senden wir Ihnen unverzüglich per E-Mail eine Vertragsbestätigung zu, mit deren Empfang der Vertrag zustande kommt. Alle Angebote auf Web-Seiten, und in Online Katalogen erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Firma ist nur an Angebote gebunden, die persönlich an unsere Kunden gerichtet werden. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal einem Monat.
Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Firma ist nicht verpflichtet, alle auf Web-Seiten, und in Online Katalogen usw. aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

3. Preise
Die Firma behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, geliefert aufs Objekt..

4. Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten
Allfällige Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Rechnungserstellung verrechnet. Diese Kosten können erhöht werden, insbesondere aufgrund von Treibstoffpreisschwankungen und Anpassung der LSVA. Kostenzuschläge für Transporte in den Bergen werden erhoben.
Verrechnete, in einwandfreiem Zustand und franko retournierte Paletten werden gutgeschrieben, wobei eine Benutzungsgebühr in Abzug gebracht wird. Nur die Anzahl verrechneter Paletten darf retourniert werden. Den Palettensaldo übersteigende Paletten werden nicht gutgeschrieben. Bei Abholaufträgen von Paletten ohne gleichzeitige Warenlieferung wird ein Transportkostenanteil belastet. Ein direkter Austausch von Paletten ohne Verrechnung, respektive Gutschrift, ist untersagt.

5. Lieferungen
5.1. Lieferfristen

Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Firma. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. In der Regel beträgt die Lieferfrist für Lagerartikel 2-3 Werktage. Bei Verzögerungen oder nicht Lagerartikeln und anderslautenden Lieferfristen werden Sie nach Ihrer Bestellung informiert.
Bei anderen Lieferarten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko zulasten des Käufers. Nettobadshop bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen.

5.2. Transport und Ablad
Unsere Waren werden durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Bestellungsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt.
Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Firma stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben.
Allfällige Transportschäden sind der liefernden Verkaufsstelle der Firma und dem Transporteur durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

6. Nutzen- und Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Verkaufsstelle oder Lager von der Firma auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Lieferungen, welche durch die Firma oder in deren Namen durch den Lieferanten erfolgen, in welchem Falle Nutzen und Gefahr mit dem Abladen auf den Kunden übergehen.

7. Gewährleistung wegen Mängel der Sache
7.1. Mängel

Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht und Farbe, und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung; Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung.
7.2. Mängelrüge
Der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei der ausliefernden Verkaufsstelle schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung gemeldet werden. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter. Bitte senden Sie uns die Ware im Falle eines Mangels unverzüglich mit der Originalverpackung zurück. Die Kosten für die Rücksendung sind von Ihnen zu tragen.
7.3. Verjährung
Die Garantiefrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Ware.
7.4. Garantieleistungen
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist die Firma nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Für reparierte oder ersetzte Ware leistet der Handel in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum der Firma über. Die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen gehen ganz zu Lasten des Käufers. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen. Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Lieferant oder der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet. Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
Die Gewährleistungspflicht der Firma gilt generell als ausgeschlossen, wenn und soweit sie die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt.Der Käufer oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von acht Tagen seit Lieferung an Nettobadshop schriftlich gemolden werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten seit Lieferung, an Nettobadshop gemolden werden. Nach Ablauf dieser Rügefristen wird jede Haftung abgelehnt.
7.5 Ausschluss
Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Käufer oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Massskizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten und Nettobadshop nicht verbindlich.
7.6 Wirkung
Bei fristgerecht gerügten Mängeln kommt nur ein Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware in Frage. Darüber hinaus wird jede Haftung wie Anspruch auf Arbeitslöhne, Fracht, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen, Materialschaden und Auswechslungskosten jeder Art ausgeschlossen.
7.7 Installation/Montage
Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute in Verantwortung und auf Rechnung des Käufers durchzuführen. Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung der SVGW-Leitsätze, der Abwasservorschriften nach SN 592 000, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN-Vorgaben und der örtlichen Vorschriften. Nettobadshop lehnt jede diesbezügliche Haftung ab.

8. Umtausch und Warenrücknahmen

Waren und Artikel unter CHF 70.00 werden nicht zurückgenommen.
Umtausch und Rücknahmen sind unter Kostenfolge möglich. Auf den Gutschriften für Warenrücknahmen wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 30%. Die Rücknahme von Artikeln setzt das vorgängige schriftliche Einverständnis der Plenius GmbH.

Achtung: Ohne vorheriges Einverständnis unseres Kundendienstes werden keine Rücksendungen akzeptiert!
(Umtriebskosten) Spezialanfertigungen und Waren, welche die Firma nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, werden nicht zurückgenommen. Falsch bestellte Ware durch den Kunden werden ebenfalls nicht zurückgenommen. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialausführungen. Ebenfalls nicht mehr zurückgenommen werden Artikel, die der Kunde nicht mehr benötigt oder nicht seinen Erwartungen entspricht. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfallene Waren und angebrochene Verpackungen werden unter Wertersatz durch den Kunden zurückgenommen. Für sämtliche Retouren wird durch die Firma ein Retourschein erstellt.

9. Zahlungsbedingungen

Es gilt eine Mindestbestellmenge von CHF 70.00. Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 10 Tage netto nach Erhalt der Ware. Wo es die Umstände erfordern, insbesondere bei Bestellungen von Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen wird die Firma ermächtigt, Barzahlung, Anzahlung, Sicherstellung, Vorauszahlung oder Bezahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren (1.Mahnung CHF 35.00 2. Mahnstufe CHF 75.00 3. Mahnstufe CHF 200.00) und Verzugszinsen (5%) zu handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben oder die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann die Firma die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen.
Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels einer Kreditkarte gibt keinen Anlass zu einem Skonto.

Auf Ihrer Kartenabrechnung werden Sie mit dem Text nettoBAD und HEIZUNGSHOP belastet.


10. Eigentumsvorbehalt
Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Anlass geben könnten, ist der Sitz der Firma der ausschliessliche Gerichtsstand. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Sollten Einzelbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch die Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Plenius GmbH.
Wollerau, 1.1 .2014 Plenius GmbH